FAQ
Abschluss
Ich möchte mein Studium abschliessen. Was muss ich tun? Sowohl beim Abschluss des Bachelors (180 ECTS) als auch des Masters (120 ECTS) muss man sich zentral bei der Philosophischen Fakultät zum Abschluss anmelden. Voraussetzung ist, dass Sie alle erforderlichen ECTS für jedes Studienprogramm auf der richtigen Stufe per Ende Abschlusssemester erzielen können. Ihren Studienfortschritt können Sie ab 1. November 2022 in Ihrem Studierendenportal in der App "Studienfortschritt & -abschluss" überprüfen. Wenn Sie alle Bestehensvoraussetzungen erfüllt haben, können Sie sich in dieser App zum Abschluss anmelden. Allg. Wegleitung Kapitel 6
|
|
Wie setzt sich die Note im Bachelor-Diplom zusammen? Der Studienabschluss wird mit einer gewichteten Gesamtnote bewertet. Die benoteten Module fliessen mit dem Gewicht ihrer ECTS in das jeweilige Studienprogramm ein, die Studienprogrammnoten mit dem Gewicht der fixen Studienprogrammgrössen in die gewichtete Gesamtnote. Sowohl die Studienprogrammnoten als auch die gewichtete Gesamtnote werden mit ungerundeten Ausgangswerten berechnet. Rahmenverordnung §51 |
Anrechnungen
Nein, in diesem Bereich werden keine Vorlesungen angeboten. Es können entsprechend nur Seminare oder Forschungsseminare und Kurse aus den alten Studienprogrammen angerechnet werden.
|
|
Kann ich Module aus einem früheren Studium anrechnen lassen? Es können grundsätzlich nur Module angerechnet werden, die nicht bereits zuvor an einen anderen Abschluss angerechnet wurden. Falls ein Modul also bereits in einem Zeugnis aufgeführt ist, kann es nicht mehr angerechnet werden. |
Kompensation von Pflichtmodulen
Kann ich Module, die ich bereits in einem früheren Studium absolviert habe, kompensieren? Extern absolvierte Leistungen sowie nachgewiesene Sprachfertigkeiten, können kompensiert werden, wenn diese Kompetenzen in Ihrem Studienprogramm an der UZH in einem Pflichtmodul vermittelt werden. Das Pflichtmodul wird in diesem Fall mit 0 ECTS Credits als erfüllt anerkannt. Damit gilt die Pflicht als erfüllt. Die ECTS Credits des Pflichtmoduls müssen durch andere Studienleistungen erbracht werden. STO Allg. §37 |
Bachelorarbeit
Welchen Umfang hat die BA-Arbeit und worauf ist bei der Buchung zu achten? Im Major Studienprogramm ist eine Bachelorarbeit mit einem Umfang von 15 ECTS zu verfassen. Für Seitenzahlen und formale Bedingungen wenden Sie sich bitte an Ihre Betreuungsperson. Wichtig: Sie müssen nebst dem Forschungsseminar separat auch die Bachelorarbeit buchen! STO Allg. §25-§28 |
Fristen
Ich habe eine Buchungs- / Stornierungsfrist verpasst. Kann ich das Modul trotzdem noch buchen? Die Buchungs- und Stornofristen sind verbindlich! |
Modulbuchung
Falls Sie Ihr Studium in der Regelzeit von sechs Semestern abschliessen möchten, müssen Sie in den ersten zwei Semestern die Pflichtmodule der Studieneingangsphase (SEP) absolvieren. Das sind alle Vorlesungen aus der Gruppe “Einführung in die Kommunikationswissenschaft und Medienforschung”, sowie aus der Gruppe “Grundlagen Methoden und Statistik”. Zusätzlich dürfen Vorlesungen aus den Gruppen “Gegenstandsbereiche der Kommunikationswissenschaft” und “Weitere Themenfelder der Kommunikationswissenschaft” besucht werden. Beachten Sie jeweils die Voraussetzungsbedingungen im Modulkatalog.
|
|
Pflichtmodule werden regelmässig (jedes Semester oder jedes HS oder FS) angeboten und sind für alle Studierenden eines Studienprogramms gemäss Studienordnung obligatorisch zu absolvieren. Ein nicht bestandenes Pflichtmodul kann einmal wiederholt werden, eine Substitution ist nicht möglich. Ein zweimal, also definitiv nicht bestandenes Pflichtmodul führt zu einer endgültigen Abweisung.
|
|
Was tun bei Problemen mit der Modulbuchung / Stornierung von Modulen? Bei Problemen beim Buchen oder Stornieren von Modulen helfen die Student Services der Philosophischen Fakultät weiter: modulbuchung@phil.uzh.ch
|
|
Wie kann ich sehen, in welche Modulgruppe ein Modul gehört? Es gibt zwei Wege, zu eruieren, in welche Modulgruppe ein Modul gehört.
|
|
Wo finde ich im Vorlesungsverzeichnis die passenden Veranstaltungen? Die Veranstaltungen der Bachelorprogramme sind unter Bachelor of Arts in Sozialwissenschaften (RVO19) – 120 (Major) oder 60 (Minor) Kommunikationswissenschaft und Medienforschung gelistet. In der Suchfunktion des VVZ kann aber auch nach Modulen, Veranstaltungen oder Dozierenden gesucht werden. |
|
Plagiat und Selbstplagiat
Unter einem Plagiat ist die ganze oder teilweise Übernahme eines fremden Werks ohne Angabe der Quelle und des Urhebers bzw. der Urheberin zu verstehen. Das Plagiat ist im Grund genommen eine Verletzung des Urheberrechts. Liegt ein Plagiat vor, wir der Leistungsnachweis als ungenügend bewertet, und ein Disziplinarverfahren kann eingeleitet werden. Wörtliche Zitate, die nicht mit Anführungsstrichen als solche gekennzeichnet sind und nur wie eine Paraphrase mit einer (vgl. Quellenangabe) referenziert sind, gelten auch als Plagiate.
|
|
Darf ich meine eigenen Texte für mehr als eine Arbeit benutzen? Selbstplagiate sind auch Plagiate. Das gilt für ganze Arbeiten oder Teile, wenn letztere als Teil einer anderen Arbeit schon einmal eingereicht wurden. Sie dürfen also Ihre Leistungen nicht doppelt verwerten. Bei Doppelverwertungen einer Arbeit oder auch nur von Teilen daraus werden beide Leistungsnachweise als ungenügend bewertet (weil die Doppelverwertung beide Arbeiten betrifft). Da Sie darüber informiert sind, wird ein solcher Versuch als Betrugsversuch gewertet und kann auch weitere Disziplinarverfahren nach sich ziehen. Wenn Sie Textpassagen aus einer eigenen Arbeit übernehmen, müssen diese auch mit Anführungszeichen gekennzeichnet werden oder bei inhaltlichen Übernahmen als Paraphrase gekennzeichnet sein. Im Literaturverzeichnis steht dann Ihre Arbeit als graue Literatur. |
|
Prüfungen
Wie oft darf ich eine Prüfung nicht bestehen? Pflichtmodule können einmal wiederholt werden. Das zweimalige Nichtbestehen eines Pflichtmoduls führt zur Fachsperre. Andere Module können substituiert werden. Die Wiederholungsart ist im Modulkatalog aufgeführt. Rahmenverordnung: Wiederholung von Modulen §28, §29
Muss ich mich für die Prüfung separat anmelden? Die Buchung bzw. Anmeldung des Moduls ist gleichzeitig auch die Buchung bzw. Anmeldung des Leistungsnachweises. Rahmenverordnung §20
|
|
Wie kann ich mich für die Wiederholungsprüfung eines Pflichtmoduls anmelden? (ab HS 2022) Wenn Sie die Prüfung eines Pflichtmoduls beim ersten Termin nicht bestanden haben oder diese nicht antreten konnten, erhalten Sie im Modulbuchungstool die Aufforderung zur Anmeldung an die Wiederholungsprüfung. Die Anmeldung können Sie dann selbstständig innerhalb eines definierten Zeitfensters vornehmen. Allg. Wegleitung Kapitel 3.5 |
|
|
|
Was muss ich tun, wenn ich eine Prüfung nicht bestanden habe? In Pflichtvorlesungen wird eine Wiederholungsprüfung im selben Semester angeboten. Haben Sie die Prüfung beim ersten Termin nicht bestanden oder konnten diese nicht antreten, erhalten Sie im Modulbuchungstool die Aufforderung zur Anmeldung an die Wiederholungsprüfung, die Sie innerhalb eines bestimmten Zeitfensters vornehmen können. Falls Sie die Wiederholungsprüfung nicht antreten möchten, können Sie das Modul in einem Folgesemester erneut buchen. Bitte beachten Sie, dass es nach zwei Fehlversuchen in einem Pflichtmodul zu einer Fachsperre kommt. Bei Wahlvorlesungen gibt es keine Wiederholungsmöglichkeit. In diesem Fall müssen Sie eine andere Vorlesung in den Folgesemestern buchen. Nehmen Sie die Möglichkeit zur Prüfungseinsicht wahr! Allg. Wegleitung: Kapitel 3.4 und 3.5 Allg. Wegleitung 7.4 Prüfungseinsicht. |
|
Programmwechsel
Ich möchte mein Hauptfach zum Nebenfach machen (oder umgekehrt). Ist das möglich? Das ist grundsätzlich jederzeit möglich. Alle Haupt- und Nebenfächer haben in der zweisemestrigen Einführungsphase den gleichen Umfang an ECTS-Punkten, so dass ein von Minor und Major ohne eine Verlängerung der Studiendauer erfolgen kann. |
Studienstart im Frühling
Ich möchte mein Studium im Frühlingssemester beginnen. Ist das möglich? Grundsätzlich ist ein Studienstart im Frühling möglich. Jedoch dauert ein Studium mit Start im Frühling ein Semester länger verglichen mit einem Studienstart im Herbst. Das liegt an den verschiedenen Voraussetzungen der einzelnen Module und Modulgruppen, sowie den Angebotsrhythmen. Wenn Sie im Frühlingssmester starten, können Sie bereits die beiden Pflichtmodule "Basistheorien der Kommunikationswissenschaft" und "Statistik und Datenanalyse: Einführung" buchen. Zudem können Sie Wahl- und Wahlpflichtmodule aus den Gruppen "Gegenstandsbereiche der Kommunikationswissenschaft" und "Weitere Themenfelder der Kommunikationswissenschaft" buchen. |
|
Übergangsregelung
Wen betreffen die Übergangsregelungen und wo sind sie zu finden? Die Übergangsregelung gilt für alle Studierenden, die: Übergangsregelung BA 120
|
|
Wie viele ECTS aus dem Studium Generale kann ich an den Bachelor anrechnen lassen? Studium Generale-Punkte gibt es nur noch in den Übergangsregeln. Wenn die Bestehensvoraussetzungen in den einzelnen Modulgruppen erfüllt sind, dürfen im Minor bis zu 4 ECTS, im Major bis zu 10 ECTS an Studium Generale-Punkten angerechnet werden. In den neuen Programmen ab HS19 gibt es kein Studium Generale mehr! Übergangsregelung BA 120
|
|
Es wird immer die ECTS-Zahl des erfolgreich absolvierten Moduls angerechnet. Wenn Sie also bspw. noch eine alte Schwerpunktvorlesungen im Umfang von 4 ECTS erfolgreich absolviert haben, werden auch 4 ECTS in der entsprechenden Gruppe an den Abschluss angerechnet. Übergangsregelung BA 120
|
|
Soll ich die Bachelorarbeit mit 6 ECTS oder mit 15 ECTS wählen? Die 6 ECTS-Variante wird in aller Regel nur von Studierenden gewählt, die ein ‘altes’ zweisemestriges Forschungsseminar (à 12 ECTS) bereits absolviert haben. In den zweisemestrigen Forschungsseminaren diente bereits ein grosser Teil des Workloads zur Erarbeitung der BA-Arbeit, die dann eben nur 6 ECTS-Punkte dazu bekommen hat. Grundsätzlich steht es Ihnen laut Fakultät frei ob Sie die Variante mit 6 oder mit 15 Punkten wählen. Allerdings: Bei einer Buchung(6ECTS) «neues Fose + alte BA-Arbeit» haben Sie praktisch keine Begleitung der Arbeit und müssen sich selber um die Betreuung kümmern – und natürlich müssen Sie die dann fehlenden Punkte aus anderen Bereichen erwerben.
|
|
Mithilfe der Bestehensvoraussetzungen für die einzelnen Modulgruppen und der Äquivalenztabelle in der Übergangsregelung. Übergangsregelung BA 120
|
|
Die Übergangsregelung für Studierende im Major besagt, dass min. 3 ECTS in der Gruppe “Gegenstandsbereich der Kommunikationswissenschaften” erreicht werden müssen. Das bedeutet, Sie müssen mindestens eine Wahlpflicht Vorlesung absolviert haben.
|
|
Nein, die Modulgruppe ist erfüllt, wenn alle erforderlichen Module aus der Äquivalenztabelle erfolgreich abgeschlossen sind, unabhängig von deren ECTS-Zahl. Insgesamt brauchen Sie natürlich trotzdem 120 resp. 60 ECTS. Haben Sie alle Voraussetzungen in den Gruppen erfüllt, können die fehlenden Punkte nach freier Wahl absolviert werden. |
|
Überschneidung
Das ist ein Problem, dem viele Studierende im Laufe ihres Studiums begegnen. Leider ist dies angesichts der Vielzahl an Fächern und möglichen Fachkombinationen kaum zu vermeiden. Schauen Sie als erstes ob es möglich ist, eines der betroffenen Module zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des jeweiligen Fachs zu absolvieren, ohne dass es deswegen zu einer Verlängerung der Studiendauer kommt. Sollte dies nicht möglich sein, bestünde eine weitere Möglichkeit darin, das Nebenfach ein Jahr später zu beginnen, wenn Sie allenfalls im Hauptfach etwas mehr Spielraum haben. Vergessen Sie hierbei jedoch nicht abzuklären, ob das Nebenfach in vier Semestern absolvierbar ist, falls Sie das Bachelor-Studium in der Regelstudienzeit von sechs Semestern abschliessen möchten. Allg. Wegleitung 2.5 |
Vorgezogener Master
Kann ich Mastermodule buchen, wenn ich noch im Bachelor eingeschrieben bin? Studierende, die in einem Bachelorstudiengang der Philosophischen Fakultät (PhF) gemäss ihrer Leistungsübersicht mindestens 120 ECTS erworben haben, können im folgenden Semester vorgezogene Module aus Masterstudienprogrammen der PhF im Umfang von 30 ECTS absolvieren (insgesamt und semesterübergreifend). Diese können selbstständig während der Modulbuchungsfrist gebucht werden. Allg. Wegleitung 3.8 Vorgezogene Mastermodule
|
|
Welche Mastermodule kann ich als vorgezogene Mastermodule im Bachelor buchen? Im Modulkatalog ist vermerkt, ob sich ein Modul als vorgezogenes Mastermodul eignet. Modulkataloge der verschiedenen Masterstudiengänge |
Kontakte
Wo kann ich mich melden, wenn meine Frage hier nicht beantwortet wurde? Allgemeine Fragen zum Studium an der Philosophischen Fakultät: studium@phil.uzh.ch Modulbuchungen, Stornierungen: modulbuchung@phil.uzh.ch Informationen zu Studienabschlüssen: abschluss@phil.uzh.ch Spezifische Fragen zu den Programmen am IKMZ: programmkoordination@ikmz.uzh.ch |
|