Navigation auf uzh.ch

Suche

Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung

Prüfungen

Mit der Buchung eines Moduls sind Sie verbindlich zur Prüfung angemeldet. Treten Sie den Leistungsnachweis nicht an, gilt dieser als nicht bestanden!
Bei Krankheit können Sie sich bis maximal fünf Arbeitstage nach dem Termin des Leistungsnachweises von einem Modul abmelden.

 

Die Prüfungstermine

Die Prüfungstermine finden Sie jeweils im Vorlesungsverzeichnis unter dem Punkt "Anforderungen". Und auch Ihre Dozierenden informieren entsprechend.

Wiederholungsprüfungen

In unseren Pflichtvorlesungen wird eine Wiederholungsprüfung im selben Semester angeboten. Haben Sie die Prüfung beim ersten Termin nicht bestanden oder konnten diese nicht antreten, können Sie an der Wiederholungsprüfung im gleichen Semester teilnehmen. Die Buchung müssen Sie innerhalb der Anmeldefristen selbstständig vornehmen. Die Anmeldefristen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis. Falls Sie die Wiederholungsprüfung nicht antreten möchten, können Sie das Modul in einem Folgesemester erneut buchen.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass es nach zwei Fehlversuchen in einem Pflichtmodul zu einer Fachsperre kommt.  
 
Bei Wahl- und Wahlpflichtvorlesungen gibt es keine Wiederholungsmöglichkeit im selben Semester. Bei Fehlversuchen in Wahlpflichtvorlesungen (Gegenstandsbereiche der Kommunikationswissenschaft) dürfen Sie das Modul in einem Folgesemester erneut buchen. Wahlvorlesungen (Weitere Themenfelder der Kommunikationswissenschaft; Forschungsbereiche der Kommunikationswissenschaft; Research Areas in Communication Science) werden in der Regel einmalig angeboten und müssen substituiert werden.

Prüfungsüberschneidung

Finden die Prüfungen zweier Module gleichzeitig statt, können Sie im Studierendenportal (App "Meine Anträge") einen Antrag stellen, eines der Module ausserhalb der Frist zu stornieren. Bitte geben Sie dazu die entsprechenden Stellen im Vorlesungsverzeichnis mit Modulnummer und Titel der Veranstaltung an. 

Wird Ihr Gesuch bewilligt, werden Sie von einer der beiden Prüfungen abgemeldet und können sich zur Wiederholungsprüfung anmelden, sollte im selben Semester eine angeboten werden. Die erste Prüfung gilt in diesem Fall nicht als Fehlversuch. Wird keine Wiederholungsprüfung angeboten, wird das Modul storniert, und Sie müssen das Modul im nächsten Semester erneut buchen.

Abmeldung von Prüfungen

Bei Krankheit können Sie bis maximal fünf Arbeitstage nach dem Termin des Leistungsnachweises ein Gesuch um Stornierung einreichen. Bitte nutzen Sie dazu die App "Meine Anträge" im Studierendenportal.
Sie können keine nachträglichen Verhinderungsgründe geltend machen, die sich auf einen bereits abgelegten Leistungsnachweis beziehen.

 

Weiterführende Informationen

Informationen der Philosophischen Fakultät