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Mit einem Doktorat in Kommunikationswissenschaft und Medienforschung beweisen Sie Ihre wissenschaftliche Expertise in der Analyse medienvermittelter Kommunikation, indem Sie eigenständig wissenschaftlich arbeiten und Erkenntnisse über aktuelle Themen der Medien- und Informationsgesellschaft generieren können. Das Verfassen einer Dissertation steht dabei im Zentrum. Darüber hinaus absolvieren Sie Module im Umfang von 12 ECTS Credits. Details regelt die Doktoratsordnung.
Die Graduiertenschule der Philosophischen Fakultät (GS) bildet dabei das organisatorische und administrative Dach aller Doktoratsfächer der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich. Sie fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs und unterstützt und berät die Doktorierenden bzw. die Fakultät während der gesamten Dauer eines Doktorats. Informationen zum Doktorat an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich finden Sie auf der Website der Graduiertenschule. Ihre erste Anlaufstelle ist die Doktoratskoordination für Sozialwissenschaften.
Den Doktorierenden steht ein breites Lehrangebot zur Verfügung. Dieses umfasst regelmässige Kolloquien am IKMZ und Methodenveranstaltungen speziell für Doktorierende in den Sozialwissenschaften sowie diverse überfachliche Veranstaltungen (Überfachliche Kompetenzen, Hochschuldidaktik, Sprachkurse).
Jedes Jahr bietet Democracy Studies zusätzlich eine begrenzte Anzahl von Plätzen für herausragende Doktorierende in den Sozialwissenschaften mit Interesse an der Demokratieforschung an.
Angbebot der Democracy Studies im HS23:
• 9th Swiss Summer School in Democracy Studies - Democracy and Peace
• Democracy Studies Module II - Empirical Approaches to Democracy
• Democracy Studies Workshop Democracy in Practice: Democracy goes to School
Voraussetzung für die Annahme eines Promotionsprojekts ist ein abgeschlossenes Masterstudium mit hervorragender Abschlussarbeit in Kommunikationswissenschaft und Medienforschung.
Weitere Voraussetzung für die Zulassung ist die verbindliche Zusage zweier promotionsberechtigter Dozierender zur Betreuung des Doktorats, welche die Vorgaben zur Zusammensetzung der Betreuungskommission erfüllen.
Alle Informationen zur Zulassung finden sich auf der Website der Graduiertenschule.
Prof. Dr. Mark Eisenegger (Öffentlichkeit & Gesellschaft)
Prof. Dr. Frank Esser (International vergleichende Medienforschung)
Prof. Dr. Thomas Friemel (Mediennutzung & Medienwirkung)
Prof. Dr. Eszter Hargittai (Internetnutzung & Gesellschaft)
Prof. Dr. Otfried Jarren (emeritiert, keine Annahme neuer Betreuungen) (Medien & Politik)
Prof. Dr. Michael Latzer (Medienwandel & Innovation)
Prof. Dr. Mike S. Schäfer (Wissenschaftskommunikation)
Prof. Dr. Gabriele Siegert (Medienökonomie & Management)
Prof. Dr. Daniel Süss (Mediensozialisation & Medienkompetenz)
Prof. Dr. Werner Wirth (Medienpsychologie & Medienwirkung)
Prof. Dr. Natascha Just (Medien- & Internet-Governance)
Prof. Dr. Thomas Zerback (Politische Kommunikation)
Prof. Dr. Nadine Strauss (Strategische Kommunikation & Management)
Für Doktorierende, die ihr Doktorat vor HS 2019 begonnen haben, gelten folgende Vorgaben:
Das allgemeine Doktorat zählt 12 ECTS-Punkte. Diese beinhalten den Fachbereich Kommunikationswissenschaft (8 ECTS-Punkte) und überfachliche Kompetenzen (4 ECTS). Zu den überfachlichen Kompetenzen zählen verschiedene Kurse, unter anderem auch Sprachkurse.
Für Publikationen, Summer Schools, Konferenzbeiträge etc. lassen Sie sich eine Teilnahmebestätigung ausstellen. Füllen Sie das Formular ECTS-Anrechnung aus. Das Anrechnungsformular lassen sie von Ihrem betreuenden Professor oder der betreuenden Professorin unterzeichnen und leiten es an die Programmkoordination weiter.
Im Doktoratsprogramm «Publizistik- und Kommunikationswissenschaft» werden 30 ECTS-Punkte absolviert. Davon müssen mindestens 22 ECTS-Punkte dem Bereich «fachliche Kompetenzen» mindestens 6 ECTS-Punkte dem Bereich «überfachliche Kompetenzen» angehören.
Neben dem Pflichtmodul Doktoratskolloquium sind verschiedene weitere Module im Wahlpflicht- und Wahlbereich zu absolvieren, welche in der Wegleitung detailliert ausgeführt sind.
Für Publikationen, Summer Schools, Konferenzbeiträge etc. lassen Sie sich eine Teilnahmebestätigung ausstellen. Füllen Sie das Formular ECTS-Anrechnung aus. Das Anrechnungsformular lassen sie von Ihrem betreuenden Professor oder der betreuenden Professorin unterzeichnen und leiten es an die Programmkoordination weiter.